Weiterbildung zur pflegerischen Leitung einer Station oder Einheit /Verantwortliche Pflegefachkraft in 18 Monaten - Termin 2025 auf Anfrage
Voraussetzung:
Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger, eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung,
die zwei Jahre betragen soll.
Die Weiterbildung soll die Teilnehmenden mit ihren komplexen Leitungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der pflegerischen Versorgung vertraut machen, zur Wahrnehmung mitarbeiterbezogener, pflegebezogener, und betriebsbezogener Leitungsaufgaben
befähigen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln. Der Fokus des Führungshandelns liegt dabei auf den Aufgaben im Bereich der pflegewissenschaftlichen wie strukturellen/ organisatorischen Weiterentwicklung der jeweiligen Station/ Wohngruppe, der Personalentwicklung und der Teamentwicklung. Zudem zielt die Weitbildung darauf ab, die Teilnehmenden in ihrem beruflichen Selbstverständnis (pflegerisch wie als Führungskraft) zu stärken, ihr berufliches Interesse weiter zu entwickeln, damit die eigenverantwortliche pflegerische Leitung eines multiprofessionellen Teams möglich werden kann.
Verlauf:
Die Weiterbildung beinhaltet insgesamt 720 Stunden. Davon entfallen 580 Stunden auf theoretischen Unterricht und 144 Stunden auf begleitende Praxisanteile, die Sie in Form von Hospitationen und Praxisaufträgen erbringen.
> 18 Monate berufsbegleitend
Abschluss:
Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich); die schriftliche Prüfung erfolgt als Hausarbeit unter Einbeziehung des Praxisfeldes der Teilnehmer/innen.
Weiterbildungszeugnis (staatliche Anerkennung).
Zertifikat „Qualitätsbeauftragte/r im Gesundheitswesen“.
Anerkennung:
Die Weiterbildung entspricht folgenden Anforderungen:
1. Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit nach aktuellem Stand.
2. SGB XI §71 (3) Voraussetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft.
Kursleitung, Anmeldung und Information:
Benedikte Steidl, ZfP Südwürttemberg, Telefon: 07583 / 33-1042, e-mail: benedikte.steidl@zfp-zentrum-nospam.de
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