Weiterbildung zur pflegerischen Leitung einer Station oder Einheit/Verantwortliche Pflegefachkraft in 24 Monaten - Termin 2025 auf Anfrage
Voraussetzung:
Pflegefachfrau, Pflegefachmann Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger, eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung,
die zwei Jahre betragen soll
Die Weiterbildung soll Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Hebammen und Entbindungspfleger mit ihren komplexen Leitungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der pflegerischen Versorgung vertraut machen, zur Wahrnehmung mitarbeiterbezogenen, pflegebezogener, und betriebsbezogener Leitungsaufgaben befähigen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln. Der Fokus des Führungshandelns liegt dabei auf den Aufgaben im Bereich der pflegewissenschaftlichen wie strukturellen/organisatorischen Weiterentwicklung der jeweiligen Station/ Wohngruppe, der Personalentwicklung und der Teamentwicklung. Zudem zielt die Weitbildung darauf ab, die Teilnehmenden in ihrem beruflichen Selbstverständnis (pflegerisch wie als Führungskraft) zu stärken, ihr berufliches Interesse weiter zu entwickeln, damit die eigenverantwortliche pflegerische Leitung eines multiprofessionellen Teams möglich werden kann.
Kursleitung, Anmeldung und Information:
Benedikte Steidl, ZfP Südwürttemberg, Telefon: 07583 / 33-1042, e-mail: benedikte.steidl@zfp-zentrum-nospam.de
Verlauf:
Die Weiterbildung beinhaltet insgesamt 720 Stunden. Diese teilen sich auf in 580 Stunden
theoretischen Unterricht und 144 Stunden Praxisanteil.
> 24 Monate berufsbegleitend
> Unterrichtsfreie Zeiten in den Schulferien Baden Württemberg
> Theoretischer Unterricht wöchentlich Dienstags
> Praxisanteil durch Hospitationen in Eigen- und Fremdeinrichtungen
Abschluss:
Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich); die schriftliche Prüfung erfolgt als Hausarbeit unter Einbeziehung des Praxisfeldes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Weiterbildungszeugnis (staatliche Anerkennung)
Zertifikat „Qualitätsbeauftragte/r im Gesundheitswesen“
Anerkennung:
Die Weiterbildung entspricht folgenden Anforderungen:
1. Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den
Pflegerufen für die pflegerische Leitung einer Station der Einheit vom 19. Dezember 2000
(Weiterbildungsverordnung Stationsleitung)
2. SGB XI §71 (3) Voraussetzungen für die Anerkennung als verantw. Pflegefachkraft
Kursleitung, Anmeldung und Information:
Benedikte Steidl, ZfP Südwürttemberg, Telefon: 07583 / 33-1042, e-mail: benedikte.steidl@zfp-zentrum.de
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